Mit dem EEG 2023 wurden erstmals unterschiedliche hohe Vergütungssätze für Volleinspeise- und Überschuss-PV-Anlagen auf Gebäuden eingeführt. Gerade bei größeren geeigneten Dächern mit eher geringem Jahresstrombedarf in Gewerbe, Landwirtschaft und Kommune, aber auch vereinzelt bei großen EFH-Dächern stellen die Kunden heute schon Fragen, ob nun eine Überschussanlage mit geringem Eigenverbrauch oder eine hochvergütete Volleinspeisung mittel- und langfristig wirtschaftlicher wäre. Und zudem gibt es noch die Möglichkeit des „Anlagensplitting“, also der großteiligen Dachbelegung mit einer hochvergüteten Volleinspeiseanlage und parallel einer gering vergüteten eher kleineren PV-Anlage mit hoher Eigenverbrauchsquote und geringer schlecht vergüteter Netzeinspeisequote.
Unser erfahrener PV-Referent Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann von der DGS Franken gibt Projektentwicklern, Solarteuren, Energieberatern und Anlagenbetreibern wertvolle Tipps, bei welchen Rahmenbedingungen (Strombezugspreise,-entwicklung, schnelle Abschätzung Eigenverbrauchsprognosen) und welchen typischen Gebäudearten/Kundengruppen eine Volleinspeiseanlage, eine Überschussanlage oder gar das Anlagensplitting wirtschaftlicher wäre.
Auch mögliche zusätzliche höherpreisige PV-Stromeinspeiseerlöse – auch 2023 war der MW Solar noch höher als Überschussvergütungen – im Rahmen der bis 100 kWp freiwilligen, über 100 kWp verpflichtenden Direktvermarktung (Marktprämienmodell) sowie im Rahmen von Ausschreibungszuschlägen werden in Szenariotechnik mit betrachtet.
Inhalte
• EEG 2023: Fast konstante gesetzliche Fördersätze für Gebäudeanlagen mit halbjährlicher 1%iger Degression; AW Solar (Anzulegender Wert Solar) und EEG-Vergütung
- hohe Volleinspeisefördersätze, nochmal deutlich erhöht im Solarpaket 1 (Mai 2024)
- leicht erhöhte Überschusseinspeisefördersätze, nochmal deutlich erhöht im Solarpaket 1 (Mai 2024)
• Besonderheit der jeweiligen Vergütungshöhen beim „Anlagensplitting“ sowie resultierender Mess- und Zählkonzepte
• Wo greift die "Anlagenzusammenfassung" beim "Anlagensplitting" und wo nicht?
• Chancen, Strafzahlungen und deren Vermeidung bei der Umstellung von Volleinspeiseförderung auf Überschusseinspeisung und ggf. späterer Rückumstellung
• 1,5 MW mit Anlagensplitting ohne Ausschreibungspflicht innerhalb 12 Monaten wie geht das und wäre die Ausschreibungsteilnahme nicht viel wirtschaftlicher?
Vergleichende Wirtschaftlichkeits-Szenarien Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Anlagensplitting anhand typischer Praxisbeispiele auf Basis der gesetzlichen Einspeiseförderung (derzeit worst case – Betrachtung)
- im EFH-Bereich 20 kWp gesamt
- in Gewerbe, Landwirtschaft, Kommune bis 100 kWp
- im Gewerbe bei großen Lagerhallen, Speditionshallen u.ä. > 100 kWp bis 750 kWp
- im Gewerbe mit 1-10 MWp mit und ohne Ausschreibungsteilnahme
• Erkenntnisse aus den Beispielen und konkrete Orientierunghilfen zum Vorteil/Nachteil des "Anlagensplitting"
Veranstalter
Solare Dienstleistungen GbR
Referent:innen
Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann, DGS Franken
Zielgruppe
Vertriebsmitarbeiter*innen von Solarunternehmen, Anlagenbetreibende, Projektentwickler*innen, Investor*innen
Methodik
Vortrag / Präsentation mit Fragerunde (per Chat-Funktion)
Equipment
Internetfähiger PC und Headset oder Telefon
(Das Webinar wird nicht aufgezeichnet!)
Buchung und Abrechnung ĂĽber
Solare Dienstleistungen GbR
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